Benötigen Sie eine psychotherapeutische Begleitung, eine Indikationsschreiben oder beides?
Unter bestimmten Voraussetzungen biete ich auch die Erstellung von Indikationsschreiben für geschlechtsangleichende Maßnahmen an, beispielsweise für:
Grundsätzlich erstelle ich Indikationsschreiben auf Grundlage der aktuellen S3-Leitlinie zur Geschlechtsdysphorie/Geschlechtsinkongruenz sowie – bei gesetzlich krankenversicherten Personen – unter Berücksichtigung der Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes Bund.
Diese Vorgaben sind verbindlich und ich habe keinen Einfluss auf deren Inhalt oder die Anforderungen, die erfüllt sein müssen. Ein Indikationsschreiben kann nur ausgestellt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass bereits eine längere psychotherapeutische Begleitung stattgefunden hat. Diese kann zwar auch an anderer Stelle erfolgt sein, muss aber eine ausreichende Dauer (mindestens ein halbes, besser ein Jahr) und eine ausreichende Anzahl an Sitzungen (mindestens zwölf) umfassen.