Begleitung bei Transidentität

Eine psycho­therapeutische Beglei­tung bei Trans­identität/Trans­sexualität soll helfen, einen indivi­duellen Weg im Umgang mit der Geschlechts­inkongruenz zu finden, den Leidens­druck zu lindern und einen evtl. Transitions­prozess zu unter­stützen. Sind geschlechts­angleichende Maß­nahmen (z. B. eine Hormon­behandlung) ge­wünscht, so ist meistens ein Indikations­schreiben notwendig. Beides, sowohl die Beglei­tung als auch die Erstel­lung von Indikations­schreiben, ist bei mir möglich.

Unsere Zusammenarbeit

Da die Voraus­setzungen für gesetz­lich und privat kranken­versicherte Personen unter­schiedlich sind und die ganze Sach­lage leider reich­lich komplex ist, biete ich Ihnen hier die Möglich­keit, selbst zu prüfen, ob ich Ihnen weiter­helfen kann.

Benötigen Sie eine psychotherapeutische Begleitung, eine Indikationsschreiben oder beides?

Psychotherapeutische Begleitung

Ich biete psycho­therapeutische Unter­stützung für Personen in ver­schiedenen Phasen der geschlecht­lichen Selbst­findung bzw. der Transition an. Dabei steht stets die indivi­duelle Situation im Vorder­grund und die Therapie ist grund­sätzlich ergebnis­offen. Mögliche Themen in der Therapie sind:
  • Reflexion und Ver­arbeitung der eigenen Geschlechts­identität
  • Umgang mit sozialen und familiären Heraus­forderungen
  • Psychische Belastungen durch Diskrimi­nierung oder sonstigen Stress
  • Vorbereitung auf körper­modifizierende Maß­nahmen
  • Beglei­tung im Transitions­prozess

Indikationsschreiben

Unter bestimmten Voraus­setzungen biete ich auch die Erstel­lung von Indikations­schreiben für geschlechts­angleichende Maß­nahmen an, beispiels­weise für:

  • Hormon­behandlung
  • Brust-Operationen (Mastek­tomie, Mamma­augmentations­plastik)
  • Genital­angleichende Operationen bei Trans-Männern: Hyster­ektomie, Kolpek­tomie, Metaidoio­plastik (Klitoris­penoid), Phallo­plastik (Penoid­aufbau), Skroto­plastik, Erektions­prothesen usw.
  • Genital­angleichende Operationen bei Trans-Frauen: Penek­tomie, Orchiek­tomie, Vagino­plastik, Neo­klitoris usw.
  • Haar­entfernung etc.

Grund­sätzlich erstelle ich Indikations­schreiben auf Grundlage der aktuellen S3-Leit­linie zur Geschlechts­dysphorie/Geschlechts­inkongruenz sowie – bei gesetzlich kranken­versicherten Personen – unter Berück­sichtigung der Begutachtungs­anleitung des Medizinischen Dienstes Bund.

Diese Vorgaben sind verbindlich und ich habe keinen Einfluss auf deren Inhalt oder die Anforde­rungen, die erfüllt sein müssen. Ein Indikations­schreiben kann nur ausgestellt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass bereits eine längere psycho­therapeutische Beglei­tung statt­gefunden hat. Diese kann zwar auch an anderer Stelle erfolgt sein, muss aber eine aus­reichende Dauer (mindestens ein halbes, besser ein Jahr) und eine aus­reichende Anzahl an Sitzungen (mindestens zwölf) umfassen.

Wie geht's weiter?

Für weitere Infor­mationen oder zur Ver­ein­barung eines Ter­mins stehe ich Ihnen gerne zur Ver­fügung. Nutzen Sie für eine Kontakt­aufnahme am besten das Formular zur Ver­ein­barung eines Rück­rufs.