Die Änderung eines Vor- oder Nachnamens ist in Deutschland nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Zur Anwendung kommen dabei oft das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) oder aber das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Wenn Sie für eine Namensänderung ein Gutachten benötigen, helfe ich Ihnen gerne weiter.
Gemäß § 3 NamÄndG kann eine Namensänderung genehmigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse der antragstellenden Person an der Namensänderung das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens überwiegt.
§ 3 Abs. 1 NamÄndG
„Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.“
§ 11 NamÄndG
„Die §§ 1 bis 3, 5 und 9 finden auch auf die Änderung von Vornamen Anwendung.“
Die Verwaltungsvorschriften zum NamÄndG (NamÄndVwV) konkretisieren, wann ein solcher wichtiger Grund vorliegt. Darüber hinaus gibt es einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Mögliche wichtige Gründe können sein: Psychische Belastungen durch den bisherigen Namen, unzumutbare Schwierigkeiten im Alltag, Schutz vor Verfolgung etc.
Als erfahrener Gutachter unterstütze ich Sie mit einer fundierten, objektiven und sorgfältigen Begutachtung. Mein Gutachten dient als Entscheidungsgrundlage für die zuständige Behörde und bewertet in erster Linie die persönlichen Aspekte Ihres Anliegens, also beantwortet z. B., ob eine relevante psychische Belastung vorliegt.
Terminvereinbarung
Die Begutachtung erfolgt in der Regel in einem einzelnen Termin, nur sehr selten sind mehrere Termine notwendig.
Anamnese- und Befunderhebung
Im Gespräch werden die individuellen Hintergründe der gewünschten Namensänderung erörtert.
Psychologische Testverfahren
Ergänzend kommen standardisierte Fragebogen zum Einsatz.
Gutachtenerstellung
Nach der Untersuchung wird das Gutachten binnen einiger Tage erstellt und Ihnen zur Vorlage bei der zuständigen Behörde übersandt. Die endgültige Entscheidung über die Namensänderung trifft die Behörde.
Ich berate Sie individuell und diskret zu Ihrem Vorhaben und den notwendigen Schritten.
Kontaktieren Sie mich hierzu gern!
Postadresse
Privatpraxis für Psychotherapie
Dipl.-Psych. Thomas Selck
Hochstraße 3
65558 Isselbach
Es gilt diese Datenschutzerklärung.
Berufsbezeichnung
Psychologischer Psychotherapeut
(verliehen in Deutschland)
Zuständige Kammer
Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
Diether-von-Isenburg-Str. 9-11
55116 Mainz
Berufsrechtliche Regelungen
Es gilt die Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
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