Die Änderung eines Vor- oder Nachnamens ist in Deutschland nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Zur Anwendung kommen dabei meist das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) oder aber das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Wenn Sie für eine Namensänderung nach dem NamÄndG ein Gutachten benötigen, helfe ich Ihnen gerne weiter.
In Einzelfällen kann die Begutachtung auch mittels Online-Sitzung erfolgen, ich biete diese Gutachten daher bundesweit an. Ob Sie nun in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hamburg oder Hessen leben – Sie können sich gern an mich wenden. Entgegen der Angaben mancher Behörden muss im Vorfeld auch nicht zwingend eine Psychotherapie stattgefunden haben, jeder Fall ist individuell zu beurteilen.
Ausdrücklich stehe ich auch für fundierte Zweitgutachten zur Verfügung, sofern Gutachten, die anderweitig erstellt wurden, beispielsweise in Bamberg, seitens einer Behörde nicht akzeptiert werden.
§ 3 Abs. 1 NamÄndG
„Ein Familiename darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.“
§ 11 NamÄndG
„Die §§ 1 bis 3, 5 und 9 finden auch auf die Änderung von Vornamen Anwendung.“
Gemäß § 3 NamÄndG kann eine Namensänderung also nur genehmigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Verwaltungsvorschriften zum NamÄndG (NamÄndVwV) konkretisieren, wie ein solcher wichtiger Grund aussehen kann, darüber hinaus gibt es einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Mögliche wichtige Gründe können demnach sein: Psychische Belastungen durch den bisherigen Namen, unzumutbare Schwierigkeiten im Alltag, Schutz vor Verfolgung etc. Da die zuständige Behörde meist nicht selbst beurteilen kann, wann eine psychische Belastung tatsächlich unzumutbar ist, wird oftmals ein Gutachten angefordert.
Terminvereinbarung
Die Begutachtung erfolgt in der Regel in einem einzelnen Termin, den wir gemeinsam abstimmen. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen sind mehrere Termine notwendig. Nach Möglichkeit sollte die Begutachtung vor Ort erfolgen, unter bestimmten Voraussetzungen ist diese aber auch mittels Online-Sitzung möglich.
Anamnese und Befunderhebung
Die Untersuchung besteht aus einem ausführlichen diagnostischen Gespräch, ergänzt durch standardisierte Fragebogen und ggf. spezifische Testverfahren. Zudem können frühere Diagnosen und/oder Behandlungsberichte in die Beurteilung einfließen.
Gutachtenerstellung
Nach der Untersuchung erstelle ich binnen einiger Tage ein Gutachten, welches den behördlichen Anforderungen entspricht. Dieses können Sie bei der zuständigen Behörde vorlegen. Die endgültige Entscheidung über die Namensänderung trifft dann die Behörde.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Termins stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie für eine Kontaktaufnahme am besten das Formular zur Vereinbarung eines Rückrufs.