Die Änderung eines Vor- oder Nachnamens ist in Deutschland nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Zur Anwendung kommen dabei meist das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) oder aber das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Wenn Sie für eine Namensänderung nach dem NamÄndG ein Gutachten benötigen, helfe ich Ihnen gerne weiter.
§ 3 Abs. 1 NamÄndG
„Ein Familiename darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.“
§ 11 NamÄndG
„Die §§ 1 bis 3, 5 und 9 finden auch auf die Änderung von Vornamen Anwendung.“
Gemäß § 3 NamÄndG kann eine Namensänderung also nur genehmigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Verwaltungsvorschriften zum NamÄndG (NamÄndVwV) konkretisieren, wie ein solcher wichtiger Grund aussehen kann, darüber hinaus gibt es einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Mögliche wichtige Gründe können demnach sein: Psychische Belastungen durch den bisherigen Namen, unzumutbare Schwierigkeiten im Alltag, Schutz vor Verfolgung etc. Da die zuständige Behörde meist nicht selbst beurteilen kann, wann eine psychische Belastung tatsächlich unzumutbar ist, wird oftmals ein Gutachten angefordert.
Terminvereinbarung
Die Begutachtung erfolgt in der Regel in einem einzelnen Termin, den wir gemeinsam abstimmen. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen sind mehrere Termine notwendig.
Anamnese und Befunderhebung
Die Untersuchung besteht aus einem ausführlichen diagnostischen Gespräch, ergänzt durch standardisierte Fragebogen und ggf. spezifische Testverfahren. Zudem können frühere Diagnosen und/oder Behandlungsberichte in die Beurteilung einfließen.
Gutachtenerstellung
Nach der Untersuchung erstelle ich binnen einiger Tage ein Kurzgutachten. Dieses können Sie bei der zuständigen Behörde vorlegen. Die endgültige Entscheidung über die Namensänderung trifft dann die Behörde.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Termins stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie für eine Kontaktaufnahme am besten das Formular zur Vereinbarung eines Rückrufs.
Postadresse
Privatpraxis für Psychotherapie
Dipl.-Psych. Thomas Selck
Hochstraße 3
65558 Isselbach
Es gilt diese Datenschutzerklärung.
Berufsbezeichnung
Psychologischer Psychotherapeut
(verliehen in Deutschland)
Zuständige Kammer
Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
Diether-von-Isenburg-Str. 9-11
55116 Mainz
Berufsrechtliche Regelungen
Es gilt die Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
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