ADHS-Diagnostik

Die Diag­nose einer Auf­merk­sam­keits­defizit-/Hy­per­akti­vi­täts­stö­rung (ADHS) erfor­dert eine sorg­fäl­tige Abklä­rung. Nicht jede Kon­zen­tra­tions­schwäche oder Unruhe deutet gleich auf ADHS hin und die Symp­to­matik kann sich im Erwach­senen­alter anders äußern als in der Kind­heit. Wenn Sie eine pro­fes­sio­nelle ADHS-Diag­nos­tik benötigen, unter­stütze ich Sie gerne.

Was bringt mir die Diagnostik?

Die ADHS-Diag­nostik schafft Klar­heit darüber, ob Ihre Symp­tome tat­säch­lich auf dieses Krank­heits­bild zurück­zuführen sind oder ob andere Ur­sachen in­frage kommen. Diese Klar­heit ist wichtig, um ggf. an­schließend pas­sende Be­hand­lungs­möglich­keiten zu finden – sei es in Form von the­ra­peu­tischer Unter­stützung, Coaching oder medi­kamen­töser Be­handlung.

Viele Ärzte setzen zudem eine ge­sicherte Diag­nose voraus, bevor sie einen Me­dika­tions­versuch be­gleiten. Eine pro­fes­sio­nelle Diag­nostik kann daher eine wichtige Vor­aus­setzung sein, um über­haupt den Zugang zu einer ent­sprech­enden Be­handlung zu er­halten.

Ablauf der Diagnostik

Terminvereinbarung
Die ADHS-Diag­nostik er­folgt in der Regel in einem ein­zelnen Termin, den wir ge­meinsam ab­stimmen. Nur in sehr sel­tenen Aus­nahme­fällen sind mehrere Ter­mine not­wendig.

Anamnese und Befunderhebung
Die Unter­suchung besteht aus einem aus­führ­lichen diag­nostischen Ge­spräch, er­gänzt durch stan­dardisierte Frage­bogen, u. a. die HASE-Test­batterie, und andere spe­zifische Test­ver­fahren. Letz­tere er­fassen unter an­derem Ihre Kon­zen­tra­tions­fähig­keit und weitere re­levante Merk­male. Zudem fließen frü­here Dia­gnosen sowie wichtige Infor­matio­nen aus Ihrer Kind­heit in die Be­urteilung ein. Besonders hilf­reich sind dabei alte Schul­zeugnisse, ins­besondere aus der Grund­schule, da sie Hin­weise auf frühe Symp­tome geben können.

Gutachtenerstellung
Nach Ab­schluss der Diag­nostik er­stelle ich eine de­tail­lierte Stellung­nahme, die Ihnen als Ori­en­tierung für mögliche nächste Schritte dient. Falls eine me­dika­mentöse Be­handlung in Er­wägung ge­zogen wird, können Sie das Er­gebnis Ihrer Diag­nostik Ihrem be­handelnden Arzt vor­legen, um eine ge­zielte The­rapie­ent­scheidung zu er­möglichen.

Wie geht's weiter?

Für weitere Infor­matio­nen oder zur Ver­ein­barung eines Ter­mins stehe ich Ihnen gerne zur Ver­fügung. Nutzen Sie für eine Kontakt­aufnahme am besten das Formular zur Ver­ein­barung eines Rück­rufs.