Dipl.-Psych. Thomas Selck - Privatpraxis für Psychotherapie, Beratung und psychotherapeutische Fachgutachten

Einleitung

In meiner kleinen Privatpraxis, idyllisch gele­gen im Wester­­wald zwisch­en Monta­­baur, Limburg und Koblenz, biete ich in erster Linie ambu­­lante Psycho­therapie bzw. Ver­haltens­­therapie an.

Neben meiner thera­peu­tisch­en Tätig­keit erstel­le ich außerdem noch psycho­lo­gische bzw. psycho­thera­peutische Gut­ach­ten für ver­schie­­dene Gerich­­­te in Rhein­­land-Pfalz und bundes­­weit sowie auch für Privat­personen.

Diese Seite kann und soll Ihnen nur einen ersten Über­­blick über mich und mei­ne Ar­beit geben. Ich lade Sie herzlich ein, mich bei Fra­gen oder sons­tigen Anlie­gen persön­lich zu kon­tak­tieren.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Thomas Selck,
Frühjahr 2024

Über mich

Werdegang

Nach meinem Studien­­­­­­abschluss an der Johan­­nes Guten­­berg-Uni­versi­tät Mainz begann meine beruf­­­­liche Lauf­­­bahn an einem der renom­mier­­testen medi­zin­ischen Zentren Deutsch­lands, der Charité in Berlin. In dieser Zeit kon­zen­­trier­te ich mich vor allem auf die ambulante Versor­gung von prä- und post­opera­tiven Patien­t:innen. Dabei begegnete ich einer Vielzahl von psychischen Heraus­forderungen – von Depres­sionen, Operations­ängsten und Panik­attacken bis hin zu Selbst­verletzungen. Später führte mich mein Weg in den statio­nären Sektor, unter anderem in die Klinik für Psychia­trie und Psycho­therapie am Campus Charité Mitte und später in die MEDIAN Klinik Heiligen­damm.

Anschließend war ich im Bereich der beruf­­lichen Reha­­­bili­­­­tation tätig, u. a. als leiten­­der Psycho­­­loge und später als stell­­­ver­tre­­­tender Leiter des BTZ Berlin der FAW. Paral­lel dazu absol­­vierte ich die Weiter­­bildung zum Psycho­­­logisch­en Psycho­­­thera­peu­ten.

Nach meiner Appro­ba­­tion kehrte ich dann unmit­­­­telbar wieder in meine Wahl­­heimat Rhein­­­land-Pfalz zurück, wo ich nun­mehr als Psycho­­­therapeut und Gutach­ter tätig bin.

Qualifikationen

Studium
Diplom-Psychologe

Approbation
Psychologischer Psychotherapeut

Fachkunde
Verhaltenstherapie (Richtlinienverfahren)

Zusatzbezeichnungen
Sozialmedizinischer Psychotherapeut

Rechtspsychologisch sachverständiger Psychotherapeut für Sozial- und Zivilrecht

Rechtspsychologisch sachverständiger Psychotherapeut für Verwaltungsrecht

Bild eines Nadelbaums

„Die beste Zeit, einen Baum zu pflanzen, war vor zwanzig Jahren. Die nächstbeste Zeit ist jetzt.“

Psychotherapie

Psychotherapie ist ein Weg, gemeinsam psychische Heraus­forde­rungen anzu­gehen und zu überwinden. In einem ver­trauens­vollen Rahmen arbeiten wir Seite an Seite daran, Ihre Schwierig­keiten nicht nur zu verstehen, sondern auch Lösungs­wege zu erar­beiten. Wir iden­tifi­zieren zusammen ungüns­tige Ver­haltens­muster und Denk­weisen und setzen gezielte Schrit­te, um positive Verände­rungen in Ihrem Leben zu fördern. Ziel unserer gemein­samen Reise ist es, Ihnen zu einem zufriede­neren und erfül­lteren Leben zu ver­helfen.

Verhaltenstherapie

Im Zentrum meiner therapeutischen Arbeit steht die kognitive Verhaltens­therapie, ein evidenzbasierter Ansatz, der sich bei einer Vielzahl von psychischen Störungen als wirksam erwiesen hat.

Krankheitsbilder

Egal, ob Sie mit Ängsten, Depressionen oder anderen psychischen Heraus­forde­rungen kämpfen – bei mir finden Sie professionelle Unterstützung durch individuell angepasste Therapie­methoden.

Kostenträger

Mein Angebot richtet sich in erster Linie an Versich­erte privater Kranken­­versicherung­en, Ver­sicher­te der Bei­hilfe sowie Angehö­rige der Bundeswehr.

Begleitung bei Transsexualität

Als Spezialist für Transidentität biete ich eine umfassende Begleitung auf Ihrem persönlichen Weg, ein­schließlich der Möglich­keit einer Begut­ach­tung bzw. Indi­kations­stel­lung für opera­tive Eingriffe, falls gewünscht.

Vermittlung von Hilfsangeboten

Sollten Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen bei der Vermit­tlung weiter­führender Hilfs­angebote zur Seite (Sport, Ernäh­r­ung, Reha­­bili­­tation usw.).

Weitere Leistungen

Neben den genannten Schwer­punkten helfe ich Ihnen auch bei vielen weiteren Fragen rund um psychische Gesund­­heit weiter.

Gutachten

Psychologische Gutachten die­nen der objek­­tiven und fach­­­kun­­digen Beant­­­wor­tung ver­­schie­­de­ner Fra­gen rund um Dia­­­gno­sen, Leis­­tungs­­­fähig­­­keit, Kau­sal­­zusam­­­men­­­hänge und vieles mehr. Ziel ist es, mit­­tels präzi­­­ser und ver­­ständ­­­licher Aus­­sagen Klar­­­heit und Ori­en­­­tier­ung zu bie­­ten, um infor­­mierte Ent­­schei­­­dung­en zu ermög­­­lich­en.

Sozial- und Zivilrecht

Mein gutachterlicher Schwer­punkt ist das Sozial- und Zivil­recht. Hier geht es oft um Fragen zur Erwerbs­fähig­keit, zum Grad der Behin­derung oder z. B. zur Prozess­fähig­keit.

Zusammenhangsgutachten

Manche Gutachten dienen dabei auch der Unter­­such­ung mög­licher Zusam­­men­hänge zwischen psy­ch­ischen Krank­heiten und bestim­­mten Ursachen (z. B. Unfäl­len).

Waffengesetz

Ein weiterer Schwer­punkt sind Gut­ach­­ten nach § 6 WaffG. Wenn die zustän­­­dige Waffen­­­behör­de Zwei­­fel an Ihrer per­sön­­­lichen Eig­nung zum Waffen­­besitz hat, kön­nen Sie sich gern an mich wen­den.

Transsexuellengesetz

Das TSG fordert der­zeit noch die Erstel­­lung zweier Gutach­ten durch erfah­rene Sach­verstän­dige, wenn eine Vor­na­mens- und Perso­­nen­stands-Ände­rung bean­­tragt wird. Solche Gut­achten erstel­le ich eben­falls.

(Ausschluss-) Diagnostik

Wenn Zweifel am Vor­liegen bestim­­mter psych­ischer Krank­heits­­bilder beste­hen, kann ein klä­ren­des Gutach­­ten sinn­voll sein. Hier­zu gehört u. a. auch die ADHS-Dia­gnos­tik.

Sonstige Gutachten

Auf Anfrage sind auch andere Gutach­ten oder Attes­te mög­lich, z. B. zur Zumut­­bar­keit von Aus­­sagen vor Ge­richt oder zur Prü­­fungs­un­fähig­keit. Fragen Sie gern nach!

Kontakt

Während der Termi­ne kann ich nicht ans Tele­fon gehen, ich rufe Sie aber zeit­nah zurück. Nutzen Sie für eine Rück­ruf­bitte gerne das unten­steh­en­de For­mular. Alter­nativ können Sie mir auch eine E-Mail schrei­ben oder auf meine Mail­box sprechen.

Rückrufbitte

Standort

Die Praxis befindet sich süd­lich von Monta­baur in Is­selbach. Genauer gesagt im Ortsteil Rup­pen­rod, in einem kleinen Seitenausläufer des Gelbachtals. Von Montabaur aus benötigt man mit dem Auto etwa 10 min, von Limburg aus etwa 20 min und von Koblenz aus etwa 25 min.

Die Parksituation ist sehr gut, Park­mög­lich­keiten finden Sie un­mit­telbar vor der Praxis­tür. Die Praxis selbst befindet sich im Erdgeschoss, ist aufgrund einer einzelnen Stufe aber leider nicht vollständig barrierefrei.

Die Adresse ist die Hochstraße 3 in 65558 Isselbach OT Ruppenrod. Eine Weg­beschrei­bung finden Sie z. B. bei Google Maps.

Karte der Umgebung der Praxis

Räumlichkeiten der Praxis

Foto des Praxishauses

Häufige Fragen zur Psycho­therapie

Derzeit eher nein, ich kann Sie aber gern auf meine Warteliste setzen. (Stand: April 2024)

Ja, sobald die Liste aber eine gewisse Länge überschreitet, führe ich diese nicht mehr weiter. Die Wartezeit ist sehr schwer einzuschätzen, liegt aber vermutlich zwischen drei und sechs Monaten.

Ja, einzelne Beratungstermine sind spontan möglich, wenn Sie zeitlich etwas flexibel sind.

Ich nutze das Terminbuchungssystem von Calendly. Das hat den Vorteil, dass Sie in Ruhe schauen können, wann Termine frei sind, und Sie auch selbstständig Termine buchen können. Das Passwort für das Buchungssystem bekommen Sie, sobald wir einmal kurz miteinander telefoniert haben. Hierfür schicken Sie mir am besten eine Rückrufbitte über das Kontaktformular.

Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich mit den gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Barmer usw.) nicht abrechnen. Von den privaten Krankenversicherungen (Debeka, HUK usw.) sowie der Heilfürsorge der Bundeswehr werden die Kosten hingegen üblicherweise übernommen.

Ja, ich bin als Psychologischer Psychotherapeut approbiert und im Arztregister der KV Rheinland-Pfalz eingetragen.

Nein bzw. nur dann, wenn Ihr Wohnsitz außerhalb von Rheinland-Pfalz liegt. Dies hat berufsrechtliche Gründe.

Benötigt wird das Formular Bw-2218. Bitte achten Sie darauf, dass dieses im SanVersZ vollständig und sinnvoll ausgefüllt wird (Unterschrift, Stempel, ausreichende Gültigkeitsdauer, mit dem Zusatz „zzgl. flankierender Ziffern“ usw.).

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Der konkrete Stundensatz variiert je nach Anlass, Aufwand und Auslastung.

Das hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Nur zur groben Orientierung: Eine Kurzzeittherapie erstreckt sich üblicherweise über bis zu 24 Stunden, eine Langzeittherapie über bis zu 60 Stunden. Manche Probleme sind aber auch deutlich schneller in den Griff zu bekommen.

Nein, weder noch. Beide Therapieformen sind jedoch in den seltensten Fällen alternativlos und zwingend erforderlich.

Nein, es sind zwar einzelne Stunden mit Bezugspersonen (also auch der oder dem Partner:in) möglich, eine Paartherapie im engeren Sinne biete ich aber nicht an.

Ja, hierfür nutze ich den zertifizierten Anbieter arztkonsultation.de. Ob die Kosten der Online-Termine von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden, sollten Sie vorab klären.

Ja, in besonderen Einzelfällen.

Ja, in besonderen Einzelfällen.

Häufige Fragen zu Gutachten

Ich bemühe mich, sämtliche Gutachtenaufträge zeitnah zu erledigen. Sofern sich der Aufwand in Grenzen hält (z. B. TSG- oder WaffG-Gutachten) beläuft sich die Wartezeit in der Regel auf wenige Wochen. Wenn es sogar nur um ein einzelnes Attest geht, sind auch deutlich kürzere Wartezeiten möglich.

Die Kosten eines Gutachtens hängen in erster Linie von der Komplexität der Fragestellung ab sowie den Anforderungen der vorgesehenen Adressaten. So sind TSG-Gutachten oder Gutachten nach § 6 WaffG beispielsweise vergleichsweise günstig, müssen aber von den Probanden selbst bezahlt werden, bestimmte Zusammenhangsgutachten wiederum belaufen sich hingegen schnell auf mehrere tausend Euro, werden dabei aber auch oft vom Gericht getragen. Sprechen Sie mich dazu am besten an.

Grundsätzlich kommt jedes Gericht als Auftraggeber in Betracht. Bisherige Auftraggeber waren u. a. das OLG Koblenz, das LG Mainz, das SG Speyer, das AG Ludwigshafen und das AG Frankenthal (Pfalz).

Grundsätzlich ja. Es ist allerdings so, dass verschiedene Gerichte den § 109 SGG unterschiedlich streng auslegen. Genau genommen fordert dieser, dass „ein bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden“ muss. Da ich nicht als Arzt approbiert bin, sondern als Psychologischer Psychotherapeut, muss das jeweilige Gericht im Einzelfall eine Entscheidung für oder gegen meine Tätigkeit treffen.